Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen für Laserbeschriftung, Kennzeichnung, Lohnfertigung sowie individuelle Fertigung
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen (insbesondere Laserbeschriftung, Gravur, Laserschneiden und Oberflächenbearbeitung) zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen:
- Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Soweit Klauseln dieser AGB ausdrücklich als nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher geltend bezeichnet sind, finden sie auf die jeweils andere Kundengruppe keine Anwendung.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss & Freigaben
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail), durch Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
- Entwürfe, Zeichnungen oder Korrekturabzüge, die dem Auftraggeber vor Ausführung zur Freigabe übermittelt werden, sind von diesem sorgfältig auf Richtigkeit (insbesondere Rechtschreibung, Maße und Anordnung) zu prüfen. Mit der schriftlichen Freigabe per E-Mail oder Textform gilt der Entwurf als maßgeblich für die Fertigung.
§ 3 Bereitstellung von Daten, Motiven & Schutzrechte Dritter
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Texte, Vektordateien, CAD-Daten und Grafiken in den vereinbarten Dateiformaten (z. B. STEP, DXF, PDF, SVG, AI) vollständig und fehlerfrei bereitzustellen.
- Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten Vorlagen, Zeichnungen, Firmenlogos, Marken, Namen und Bildmotive keine Urheber-, Marken-, Namens- oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen.
- Handelt der Auftraggeber als Unternehmer, stellt er den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Schutzrechten durch die vorgegebenen Motive geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 4 Beistellteile & Materialeigenschaften
- Werden Werkstücke, Rohteile oder Rohmaterialien durch den Auftraggeber zur Lohnbearbeitung beigestellt, müssen diese termingerecht, frei von Verschmutzungen, Graten, Ölen und Vorbeschädigungen angeliefert werden.
- Besondere Regelung für Unternehmer:
- Bei der Einrichtung und Bearbeitung von Laseraufträgen im Lohnverfahren entsteht verfahrensbedingt technischer Einrichtausschuss. Der Auftraggeber stellt bei Serien- und Kleinserienaufträgen eine angemessene Mehrmenge an Probeteilen bzw. Einrichtmaterial kostenlos bei (in der Regel ca. 2–3 % der Gesamtmenge, mindestens jedoch 1–2 Werkstücke je Rüstvorgang).
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer für Schäden an beigestellten Werkstücken maximal bis zur Höhe des für das betroffene Werkstück vereinbarten reinen Bearbeitungswerts (Lohnwert), nicht für den Material- oder Gesamtwert des Bauteils.
- Für verdeckte Materialfehler, Legierungsschwankungen, ungünstige Materialspannungen oder ungleichmäßige Beschichtungen (z. B. inhomogene Eloxalschichten) im beigestellten Material, die das Bearbeitungs- oder Farbergebnis beeinträchtigen, haftet der Auftragnehmer nicht, sofern dies nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
§ 5 Toleranzen & Verfahrensgrenzen
- Laserbeschriftungen und Gravuren beruhen auf thermischen und optischen Prozessen. Farbnuancen bei Anlassbeschriftungen (z. B. auf Edelstahl) sowie Farbumschläge auf technischen Kunststoffen können innerhalb handelsüblicher Toleranzen sowie durch chargenabhängige Materialschwankungen variieren. Geringfügige, verfahrensbedingte Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
- Soweit keine spezifischen Toleranzen (z. B. nach DIN/ISO) ausdrücklich vereinbart wurden, gelten die branchenüblichen Toleranzen der eingesetzten Laseranlagen.
§ 6 Preise, Versand & Gefahrübergang
- Preise:
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebenen Preise als Gesamtpreise in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zuzüglich ausgewiesener Versandkosten.
- Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk (EXW Salzkotten), ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten, sofern nicht anders vereinbart.
- Gefahrübergang beim Versand:
- Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über (§ 475 Abs. 2 BGB).
- Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über (§ 447 BGB).
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gelieferte Materialien und Werkstücke verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z. B. Bestellung per E-Mail oder Website) grundsätzlich ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (dies betrifft insbesondere individuell nach Kundenvorgabe gravierte, laserbeschriftete oder zugeschnittene Artikel sowie bearbeitete Beistellwerkstücke).
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (dies betrifft insbesondere individuell nach Kundenvorgabe gravierte, laserbeschriftete oder zugeschnittene Artikel sowie bearbeitete Beistellwerkstücke).
Für Verträge über nicht-individualisierte Standardwaren gilt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Abnahme & Mängelrüge (§ 377 HGB)
- Handelt es sich um eine Werkleistung, ist der Auftraggeber nach Fertigstellung und Zugang der Ware zur Abnahme verpflichtet, sofern das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist.
- Rügepflicht für Kaufleute: Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), gilt § 377 HGB: Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen; eine Einschränkung der gesetzlichen Mängelrechte durch Rügefristen erfolgt für Verbraucher nicht.
§ 9 Gewährleistung (Mängelhaftung)
- Ist die Ware oder das Werk mangelhaft, gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
- Gegenüber Unternehmern gilt:
- Bei berechtigten und fristgerechten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung/Neufertigung.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang bzw. Abnahme. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§ 10 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Vorstehende Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Vertraulichkeit & Datenschutz
- Zeichnungen, CAD-Modelle und Fertigungsdaten werden streng vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung an unbefugte Dritte weitergegeben.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung gemäß den Vorgaben der DSGVO und des BDSG verarbeitet.
§ 12 Streitbeilegung & Gerichtsstand
- Verbraucherstreitbeilegung (VSBG): Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Salzkotten / Gerichtsstand Paderborn) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.